Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verkaufsbedingungen
Für jede auszuführende Lieferung sind die nachstehenden Bedingungen massgebend.
1. Mit Ausnahme schriftlich vereinbarter Spezialabmachungen verstehen sich unsere Preise rein netto, exkl. MWST, exkl. Verpackung, ab Werk.
2. Bei Bestellungen unter CHF 150.00 wird ein Kleinmengenzuschlag von CHF 35.00 verrechnet.
3. Die Cellwar GmbH behält sich das Recht vor, für Vorstudien, Muster, Prototypen usw. Rechnung zu stellen, sofern eine entsprechende Bestellung nicht innert 3 Monaten nach Unterbreitung der Vorschläge eingeht.
4. Die Angabe einer voraussichtlichen Lieferzeit ist für den Verkäufer unverbindlich; sie berechtigt nicht zu irgendwelchen Schadenersatzansprüchen oder zur Annullierung des Auftrages für den Fall, dass aus irgendeinem Grunde nicht zeitig geliefert werden kann.
5. Krieg, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrungen, Ausbleiben des Rohmaterials, Feuer, Wasserschaden und Fälle höherer Gewalt im Allgemeinen entheben den Verkäufer der Lieferungspflicht.
6. Wenn nichts anderes vereinbart ist, wir bei kurzfristigen Terminvorzügen ein Pauschalbetrag von CHF 350.00 zusätzlich zu weiteren externen Kosten im Zusammenhang mit der Terminänderung in Rechnung gestellt.
7. Vorbehalten ist eine Mehr oder Minderlieferung bis zu 10% der Bestellmenge.
8. Mängelrügen müssen dem Lieferanten innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitgeteilt werden. Spätere Reklamationen werden nicht mehr berücksichtigt. Erweist sich eine Mängelrüge als begründet, so leistet der Verkäufer entweder Gutschrift oder Ersatz. In keinem Falle aber kann der Verkäufer zu einem Schadenersatz verpflichtet werden.
9. Die Gefahrtragung geht in jedem Fall mit dem Verlassen der Erzeugnisse ab Lieferwerk auf den Besteller über. Auf schriftliches Verlangen des Bestellers wird die Ware zu seinen Lasten gegen Transportschäden versichert.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Rechtsverhältnis zwischen Besteller und der Cellwar GmbH erwachsenen Verbindlichkeiten ist Bern.